Gewässerrandstreifen
Durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" wurde in Bayern 2019 die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen eingeführt. Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verbietet die acker- und gartenbauliche Nutzung von Uferbereichen natürlicher Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m, bei staatlichen Flächen von mindestens 10 m von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen).
Die Wasserwirtschaftsämter führen bayernweit Kartierungen durch, um die Gewässer einzustufen. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet. Die Gewässerrandstreifenkulisse wird im UmweltAtlas Bayern jedem Interessierten und Betroffenen digital zur Verfügung gestellt. Dort können die Kulissen für die Gewässer 1., 2. und 3. Ordnung eingesehen werden.
Weiterführende Informationen
- Infobroschüre Gewässerrandstreifen in Bayern - PDF
- Präsentation für Homepage GWRS WWA KC - PDF
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Gewässerrandstreifen
- Bayerische Staatsregierung: Gewässerrandstreifen in Bayern – Information zur Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Lageinformation Gewässerrandstreifen in Bayern
Gewässerrandstreifen Lichtenfels
Abgeschlossen und im UmweltAtlas Bayern veröffentlicht seit 01.07.2023
Gewässerrandstreifen Kronach
Abgeschlossen und im UmweltAtlas Bayern veröffentlicht seit 01.07.2022
Gewässerrandstreifen Stadt und Landkreis Coburg
Abgeschlossen und im UmweltAtlas Bayern veröffentlicht seit 01.07.2023
Gewässerrandstreifen Stadt und Landkreis Bamberg
In Bearbeitung
Gewässerrandstreifen Landkreis Forchheim
In Bearbeitung