Gewässerrandstreifen
Durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" wurde in Bayern 2019 die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen eingeführt. Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verbietet die acker- und gartenbauliche Nutzung von Uferbereichen natürlicher Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m, bei staatlichen Flächen von mindestens 10 m von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen).
Die Wasserwirtschaftsämter führen bayernweit Kartierungen durch, um die Gewässer einzustufen. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet. Die Gewässerrandstreifenkulisse wird im UmweltAtlas Bayern jedem Interessierten und Betroffenen digital zur Verfügung gestellt. Dort können die Kulissen für die Gewässer 1., 2. und 3. Ordnung eingesehen werden.
Weiterführende Informationen
- Infobroschüre Gewässerrandstreifen in Bayern - PDF
- Präsentation für Homepage GWRS WWA KC - PDF
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Gewässerrandstreifen
- Bayerische Staatsregierung: Gewässerrandstreifen in Bayern – Information zur Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Lageinformation Gewässerrandstreifen in Bayern

Gewässerrandstreifen Lichtenfels
Abgeschlossen und im UmweltAtlas Bayern veröffentlicht seit 01.07.2023

Gewässerrandstreifen Kronach
Abgeschlossen und im UmweltAtlas Bayern veröffentlicht seit 01.07.2022

Gewässerrandstreifen Stadt und Landkreis Coburg
Abgeschlossen und im UmweltAtlas Bayern veröffentlicht seit 01.07.2023

Gewässerrandstreifen Stadt und Landkreis Bamberg
Die Vorabveröffentlichung finden Sie unter folgendem Link:

Gewässerrandstreifen Landkreis Forchheim
In Bearbeitung