Umsetzungskonzepte WRRL - der Fahrplan zum intakten Gewässer

Anlass für ein Umsetzungskonzept

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) fordert "den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential von Gewässern bis 2027". Für Gewässer I. und II. Ordnung sind im Freistaat Bayern die Wasserwirtschaftsämter zuständig, für Gewässer III. Ordnung die Kommunen. Dafür werden Maßnahmen zur Verbesserung in den Maßnahmenprogrammen (MP) vorgeschlagen, diese beziehen sich auf ganze Flussgebietseinheiten (siehe dazu auch folgende Informationen:

  • https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/massnahmenprogramme_2227/index.htm.

  • Das Umsetzungskonzept (UK) präzisiert die Maßnahmen aus dem MP und bezieht sich auf eine kleinere Einheit, den sogenannten Flusswasserkörper (FWK). Jeder FWK hat eine Messstelle an welcher der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potential bestimmt und kontrolliert wird.

    Umsetzungskonzept der gewässerstrukturellen Maßnahmen

    Das UK beschäftigt sich ausschließlich mit gewässerstrukturellen Maßnahmen. Dabei handelt es sich v.a. um Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit (z.B. durch Anlage von Fischtreppen) sowie Maßnahmen zur Lebensraum-Verbesserung (z.B. durch Einbringen von Strukturelementen wie Störsteinen oder Totholz, Laufverlängerungen oder einer naturnahen Vegetationsgestaltung im Gewässerumfeld).

    Sonstiges zum Umsetzungskonzept

    Im Umsetzungskonzept erfolgt eine Kostenermittlung und Priorisierung der Maßnahmen. Des Weiteren werden Vorschläge zum Grunderwerb gemacht. Ein wichtiger Bestandteil des UKs ist die Öffentlichkeitsbeteiligung (Behörden, Anlieger, Gemeinden, Wasserkraft, Naturschutz, etc.). Diese kann in Form von (Online-)Besprechungen, öffentlichen Sitzungen oder auch über schriftliche Stellungnahmen erfolgen. Die Umsetzung der im UK enthaltenen Maßnahmen kann sowohl im Gewässerunterhalt (Einbringen von Kies o. Totholz) als auch im Gewässerausbau (Anlage einer Fischtreppe oder eines neuen Gewässerlaufs) erfolgen. Für die Erstellung von UKs und die Umsetzung von Maßnahmen nach EG-WRRL gibt es für Kommunen eine Förderung nach RZWas.

    Umsetzungskonzepte WRRL