Wildbäche und Flößerei im Frankenwald
Wildbäche sind oberirdische Gewässer dritter Ordnung mit zumindest streckenweise großem Gefälle, rasch und stark wechselndem Abfluss und zeitweise hoher Feststoffführung. Die Wildbäche sind im Amtsverzeichnis für Wildbäche aufgenommen, das von den örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsämtern zu führen und vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zu genehmigen ist.
Ein im Wildbachverzeichnis genannter Wildbach umfasst grundsätzlich sein gesamtes Einzugsgebiet mit allen ihm zufließenden Quell- und Seitenbächen. Die Wildbacheigenschaften können für einzelne Strecken des Gewässers durch die Errichtung von Wasserbenutzungsanlagen, von Anlagen im oder am Gewässer oder durch einen Ausbau aufgehoben werden. Wird einem in das Amtsverzeichnis aufgenommenen Wildbach durch solche künstlichen Veränderungen die Wildbacheigenschaft ganz oder teilweise genommen, so ist das in dem zugehörigen wasserrechtlichen Bescheid ausdrücklich auszusprechen und das Amtsverzeichnis entsprechend zu berichtigen.
In Oberfranken konzentrieren sich die Wildbachstrecken auf den Landkreis Kronach, wo 11 Gewässern mit einer Gewässerstrecke von insgesamt gut 86 km die o. g. Wildbacheigenschaften zugesprochen sind:
Einzugsgebiet der Haßlach | Einzugsgebiet der Kronach | Einzugsgebiet der Rodach |
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Landleitenbach (5,45 km) | Teuschnitz (5,40 km) | Tschirner Ködel (6,77 km) |
Tettau (9,51 km) | Kremnitz (15,24 km) | Nordhalbener Ködel (4,49 km) |
Haßlach (7,49 km) | Doberbach (10,02 km) | Rodach (7,60 km) |
Grümpel (10,06 km) | Ölsnitz (4,68 km) |
Hierbei handelt es sich vielfach um die ehemaligen Floßbäche des Frankenwaldes, an denen noch etliche kulturhistorisch bedeutsame Anlagen der Flößerei existieren (Floß- und Schutzteiche, Wehranlagen, Uferverbau mit Schorbäumen, etc.).
Während die Unterhaltungslast der Gewässer dritter Ordnung den Gemeinden als eigene Aufgabe obliegt (soweit nicht Wasser- und Bodenverbände dafür bestehen), ist bei ausgebauten Wildbachstrecken wie bei den Gewässern erster und zweiter Ordnung der Freistaat Bayern für die Unterhaltung zuständig. Aus pragmatischen Überlegungen wird das ca. 3,2 km lange Teilstück der Ölsnitz im Landkreis Hof (Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamtes Hof) vom Wasserwirtschaftsamt Kronach mit unterhalten.
Quellenangabe: Alle Fotos von Dipl.-Ing. Christine Dorn Projekt: Flößereilandschaft Frankenwald - Projektbaustein 1: Inventarisierung der Denkmäler und der historischen Kulturlandschaft der Flößerei im Frankenwald Träger: Lokale Aktionsgruppe Naturpark Frankenwald LEADER+
Weiterführende Informationen
Dokumente zum Download
Floßfahrt auf der Wilden Rodach
Gemeinde Wallenfels, Landkreis Kronach
Beschreibung:
Floßfahrten auf der Wilden Rodach von Schnappenhammer bis Wallenfels auf original Frankenwald-Flößen mit erfahrenen Flößern.
In Wallenfels endet die Fahrt am Flößerhaus, wo es Umkleidemöglichkeiten und nach Bestellung eine Brotzeit gibt. In Wallenfels befinden sich auch zwei historische Schleusenbauwerke.
Möglichkeiten:
5 km lange Floßfahrt auf der Wilden Rodach, Anschluss an den Erlebnispfad Wald-Wasser-Mühlen-Flößerei entlang der Rodach
Bitte beachten:
Floßfahrten nur von Mai bis September an bestimmten Terminen Samstags; Anmeldung erforderlich.
Ansprechpartner:
Verkehrsamt Wallenfels
Rathausgasse 1
96346 Wallenfels
Tel. 09262 945-21