Aktuelles
Informieren Sie sich hier über geplante Veranstaltungen Ihres Wasserwirtschaftsamtes, laufende wasserwirtschaftliche Projekte und Neuigkeiten im Internetangebot.
Aktuelle Berichterstattung liefern auch die Pressemitteilungen des Wasserwirtschaftsamtes, des Landesamtes für Umwelt sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit.
Aktuelle Fassung der RZWas 2005 vom 07.01.2009
Mit der Bekanntmachung vom 07.01.2009, abgedruckt im Allgemeinen Ministerialamtsblatt Nr. 2 / 2009 vom 10.02.2009 werden die RZWas 2005 in leicht modifizierter Fassung weitergeführt. Die neue Fassung der RZWas 2005 steht unter Weiterführende Informationen zum Download bereit.
Aktuelle Fassung der RZKKA 2010 vom 22.12.2010
Zum 01.01.2011 sind die neuen Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA 2010) in Kraft getreten. Die Förderung von Kleinkläranlagen wird damit letztmalig bis zum 31.12.2014 verlängert. Die neue Förderrichtlinie ist im Allgemeinen Ministerialamtsblatt Nr. 1 / 2011 vom 28.01.2011 abgedruckt und steht unter Weiterführende Informationen zum Download bereit.
Die wesentlichste Änderung gegenüber den bisherigen RZKKA ist die Absenkung der Förderpauschalen um rund ein Drittel. Die durch das neue Bayerische Wassergesetz geänderten Rechtsgrundlagen wurden in den RZKKA angepasst. Im Abnahmeprotokoll nach Anlage B RZKKA wurden neue Eingabefelder eingefügt, die für die spätere Überwachung der Kleinkläranlagen erforderlich sind. Die übrigen Regelungen bleiben weitgehend unverändert.
Der Förderantrag muss bis Ende 2014 bei der Gemeinde gestellt sein. Da es aber erfahrungsgemäß zu Engpässen bei der Begutachtung, der Lieferung und dem Einbau der Kleinkläranlagen kommen kann, wird ein Bau bzw. eine Nachrüstung der Kleinkläranlage deutlich vor 2014 empfohlen. Eine Verlängerung der Förderrichtlinie über 2014 hinaus wird ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis: Förderanträge mit reduzierten Förderpauschalen nach den neuen RZKKA 2010 sind aus technischen Gründen erst ab dem 01.04.2011 in RZKKA-Online erfassbar.
Es bleibt bei der bereits bekannt gegebenen Übergangsregelung, dass Einzelanträge bis 31.12.2010 bei der Gemeinde eingegangen sein müssen, und die Gemeinde diesen Förderantrag auf einem Sammelantrag bis 31.03.2011 dem Wasserwirtschaftsamt vorgelegt haben muss, damit noch die ungekürzten Förderpauschalen nach den bisherigen RZKKA gewährt werden.
